ADAC Ortsclubbrief 3/2018 – Fahrzeuge über 3,5 t
Diesmal befassen wir uns mit den großen Fahrzeugen über 3,5 t zulässige Gesamtmasse, die man mit der „alten Klasse 3“, bzw. der Klasse C1E noch fahren darf.
Es soll hierbei nicht um gewerbliche Nutzung und/oder Transporte gehen. Hierfür gibt es mittlerweile solch weitgehende Spezialregelungen (z.B. Berufskraftfahrerqualifikation), dass sowieso niemand mehr „einfach so“ mal spontan einen gewerblichen Lkw fahren darf.
Aber dass man mal ein Fahrzeug oder Gespann nutzt, welches über den normalen Pkw mit Anhänger hinausgeht, ist schnell der Fall.
Und dann ist es wichtig, die wesentlichen Spielregeln zu kennen. Diese möchten wir Ihnen nachfolgend vorstellen: