Bußgeldkatalog & Verkehrsrecht 2022: Das ändert sich zum Jahreswechsel für Autofahrer & Co.!

Nicht verpassen! Im Januar läuft für einige Bundesbürger die Frist für den Führerscheinumtausch ab. Zwei zusätzliche Masken im Verbandskasten: DIN-Norm soll 2022 geändert werden. Schon wieder Zeit für den TÜV? Wer auf seinem Kennzeichen eine braune TÜV-Plakette hat, muss 2022 …

  • Nicht verpassen! Im Januar läuft für einige Bundesbürger die Frist für den Führerscheinumtausch ab.
  • Zwei zusätzliche Masken im Verbandskasten: DIN-Norm soll 2022 geändert werden.
  • Schon wieder Zeit für den TÜV? Wer auf seinem Kennzeichen eine braune TÜV-Plakette hat, muss 2022 wieder zur Hauptuntersuchung.
  • Endgültiger Abschied: Spätestens ab 9. Mai 2022 wird es keine Sanktionen nach dem alten Bußgeldkatalog mehr geben.

Berlin, 20.12.2021 – Ein ereignisreiches Jahr neigt sich dem Ende. Es brachte uns neue Impfstoffe, eine neue Bundesregierung und sogar einen neuen Bußgeldkatalog. Dieser trat am 9. November 2021 in Kraft und brachte einige Änderungen für Autofahrer mit sich. Auch im kommenden Jahr werden sich diese bemerkbar machen – und einige Bußgelder könnten sogar von besonderer Relevanz werden. Was hält der Bußgeldkatalog 2022 für Autofahrer also bereit?

Führerscheinumtausch: Die erste Frist läuft schon am 19.01.2022 ab!

Schon vor längerer Zeit wurde beschlossen, sämtliche nationalen Führerscheine im EU-Raum umzutauschen, sodass ab 2033 nur noch der einheitliche EU-Führerschein im Umlauf ist. Um die Behörden nicht zu überlasten, soll dieser Umtausch gestaffelt vonstatten gehen: Für verschiedene Gruppen gelten verschiedene Fristen. Die erste dieser Fristen läuft bereits am 19. Januar 2022 ab. Wenn Sie noch einen Papierführerschein besitzen und zwischen 1953 und 1958 geboren sind, müssen Sie bis dahin Ihren Führerschein umtauschen.

Weitere Umtauschfristen für Führerscheine im Papierformat:

Geburtsjahr Umtauschfrist
vor 1953 19.01.2033
1953 – 1958 19.01.2022
1959 – 1964 19.01.2023
1965 – 1970 19.01.2024
ab 1971 19.01.2025

nformationen über Umtauschfristen von Führerscheinen im Scheckkartenformat finden Sie unter: https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerschein-umtauschen/.

Der fristgerechte Führerscheinumtausch ist Pflicht. Wird ein Führerschein nicht rechtzeitig umgetauscht, verliert er seine Gültigkeit. Setzen Sie sich dann trotzdem hinters Steuer, können Sie bei einer Verkehrskontrolle wegen Fahrens ohne (gültigen) Führerschein belangt werden. Der Bußgeldkatalog 2022 sieht dafür 10 Euro Verwarnungsgeld vor.

Jetzt +2 Gesichtsmasken! 2022 wird der Verbandskasten aufgestockt

Kennen Sie die DIN 13164? Wenn nicht, sollten Sie zumindest wissen, dass diese sich 2022 ändern soll. Wird die geplante Anpassung tatsächlich umgesetzt, ändert sich das vorgeschriebene Inventar des Verbandskastens. Neben Verbandsmaterial, Einmalhandschuhen und Rettungsdecke muss dieser dann auch zwei Mund-Nasen-Bedeckungen beinhalten.

Noch ist unklar, wann genau die Maskenpflicht für den Verbandskasten 2022 eingeführt wird, aber sie soll auch nach Ende der Corona-Pandemie bestehen bleiben. Was bereits feststeht, sind die Verwarnungsgelder, die für einen nicht-vorschriftsgemäßen Verbandskasten im Auto verhängt werden können: Als Fahrer müssen Sie hier mit 5 Euro rechnen; Haltern drohen 10 Euro.

2022 hat der alte Bußgeldkatalog endgültig ausgedient

Einen neuen Bußgeldkatalog wird es 2022 nicht geben. Dies ist nicht verwunderlich, denn der aktuelle Katalog ist erst vor einem Monat, am 9. November 2021, in Kraft getreten. Alle Verkehrsordnungswidrigkeiten, die vor diesem Tag begangen wurden, werden jedoch noch mit den alten Bußgeldern sanktioniert. Und da der Versand eines Bußgeldbescheides mitunter ein paar Monate dauern kann, ist es nicht auszuschließen, dass auch 2022 noch einige Bußgelder gemäß des alten Bußgeldkatalogs gezahlt werden müssen.

Doch dessen Tage sind bereits gezählt. Denn selbst unter Berücksichtigung aller Möglichkeiten dauert die Verjährungsfrist einer Verkehrsordnungswidrigkeit maximal sechs Monate. Später darf der Bußgeldbescheid auf keinen Fall beim Betroffenen eintreffen. Somit ist der 8. Mai 2022 theoretisch der letzte mögliche Tag, an dem noch ein Bescheid mit einem der alten Bußgelder zugestellt werden kann. In der Praxis wird sich bis dahin allerdings ohnehin der neue Bußgeldkatalog etabliert haben.

2022 wird noch mehr Neuerungen für Autofahrer bereithalten. Was sich bei der Kfz-Versicherung ändert, welche Fahrerassistenzsysteme künftig vorgeschrieben sind und welche Mautpreise steigen, erfahren Sie unter: https://www.bussgeldkatalog.org/verkehrsrecht/#2022