Der Weg zum H-Kennzeichen
Wie komme ich an ein H-Kennzeichen?
H-Kennzeichen sind begehrt. Schließlich kann man damit durch sämtliche Umweltzonen fahren, die man evtl. sonst, technisch bedingt, nicht befahren darf. Auch verschiedene Städte in Europa, z.B. Paris gestatten generell nur noch das Befahren mit einem Fahrzeug besser als Euro 5. Das H-Kennzeichen öffnet auch hier die Stadtstraßen für den Verkehr. Natürlich müssen die Voraussetzungen für das Fahrzeug erfüllt sein, d.h.: Mindestens 30 Jahre alt und in einem originalen Zustand. Dieser darf aber auch optisch nicht auffällig sein, d.h. z.B. beulen- und rostfrei. Auch ein vergammelter Innenraum führt zur Versagung der H-Nummer. Es reicht nicht der Zustand, der für eine Hauptuntersuchung (HU) alle 2 Jahre ausreichend ist. Wenn dann nach der Erteilung des H-Kennzeichens die nächste HU ansteht, dann kann bei einem ungepflegten Fahrzeug das H-Kennzeichen wieder entzogen werden. Das ist im Gesetz so vorgesehen.
Als Eingangsvoraussetzung muss eine Untersuchung nach §23 StVZO bei einer zugelassenen Prüfstelle (z. B: TÜV, DEKRA, KÜS, GTÜ) erfolgen. Diese Untersuchung beinhaltet auch die komplette HU, so dass anschließend wieder ein neuer 2-jähriger Zeitraum bis zur nächsten HU beginnt.
Die Untersuchung erfolgt nach 10 Hauptgruppen: Aufbau, Rahmen und Fahrwerk, Motor und Antrieb, Bremsanlage, Lenkung, Reifen/Räder, Elektrik, Innenraum, Pflege- und Erhaltungszustand so-wie Abweichungen vom Originalzustand. Bei Letzterem müssen die Veränderungen älter sein als 30Jahre (oder entsprechend Originalteile wurden verwandt) sowie absolut notwendige Umbauten reimportierter Fahrzeuge zur Erfüllung nationaler Vorschriften. *)
Mit diesem Gutachten begibt man sich dann zu seiner Zulassungsstelle. Soweit Platz auf dem Nummern-schild (max. 8 Stellen) ist, bekommt man auch die bisherige Nummer mit dem Zusatz H. Andernfalls bekommt man eine neue Nummer. Versicherungstechnisch ändert sich nichts, wenn der Zeitraum gleich ist, also Ganzjahr zu Ganzjahr oder Saisonzeit zu gleicher Saisonzeit. Dann ist auch keine neue Versicherungsbestätigung erforderlich. (Dass eine Oldtimerversicherung jeder „Normal”-Versicherung vorzuziehen ist, dürfte bekannt sein. Unser Club hat Kooperationsvereinbarungen mit den beiden am Markt führenden Versicherern OCC und Württembergische und natürlich dem ADAC).
Dann geht es zum Schildermacher (Schilder an den Stellen für die Befestigung lochen lassen) und anschließend nach Bezahlung der Gebühren zum Absiegeln der neuen Schilder.
Man erhält eine neue Zulassungsbescheinigung I, aber keine Zulassungsbescheinigung II. Dort wird nur das H-Kennzeichen eingetragen. Wenn ein alter Kfz-Brief vorgelegt wird, wird dieser entwertet, ausgehändigt und eine Zulassungsbescheinigung II neu ausgestellt. Und welche Kosten fallen an (Basis Nordrhein-Westfalen):
- Untersuchung nach § 23 108,00 Euro
- Abgas-Untersuchung 29,00 Euro
- Schilder ca. 40,00 Euro
- Gebühren für den Eintrag einer technischen Änderung 12,80 Euro
… und natürlich die eigene Zeit für Vorführen, Ummelden und Nummernschildmontage.
Das ist alles keine Hexerei und im Zeitalter der kritischen Betrachtung von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren sicherlich angebracht, ein historisches Kulturgut zu dokumentieren.
*) Ein Totalumbau eines US-Fahrzeuges in europäische Ausführung könnte mangels Originalität später einmal kritisch werden, wenn die Charta von Turin für historische Fahrzeuge angewandt wird.
Jürgen Kreuer