Fristen für den verpflichtenden Führerschein-Umtausch in Kraft
Um den zwingenden EU-Vorgaben zum Umtausch von Führerscheinen, die vor dem 19.1.2013 ausgestellt worden sind, in der Praxis effektiv umzusetzen, wurde ein Stufenplan eingeführt. Er soll den Prozess des Umtauschs strukturieren und Engpässe angesichts der Massen an umzutauschenden Dokumenten vermeiden.
Führerscheinumtausch bei Pkw- und Motoradführerscheinen
Derzeit gibt es ca. 15 Millionen bis 31.12.1998 ausgestellte (Papier-)Führerscheine sowie etwa ca. 28 Millionen seit dem 1.1.1999 bis 18.1.2013 ausgegebene Scheckkartenführerscheine in Deutschland, die noch keine zeitliche Befristung enthalten. All diese Führerscheine müssen nach der nunmehr geltenden Rechtslage – früher oder später – umgetauscht werden.
Grund für die Anordnung des Umtausches durch die EU-Richtlinie ist der Wunsch nach einem einheitlichen fälschungssicheren Führerscheindokument ab 2033 und einer Erfassung aller Führerscheine in einer Datenbank, um Missbrauch zu verhindern.
Wichtig für jeden Führerscheininhaber: Das Dokument wird auf Antrag für Pkw- und Motorradführerscheine verwaltungsmäßig umgetauscht, also ohne Gesundheitsuntersuchung oder Führerscheinprüfung.
Führerscheine, die vor dem 1.1.1999 ausgestellt worden sind:
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers |
Tag, bis zu dem umgetauscht sein muss |
vor 1953 | 19.1.2033 |
1953 – 1958 | 19.1 2022 |
1959 – 1964 | 19.1.2023 |
1965 – 1970 | 19.1.2024 |
1971 oder später | 19.1.2025 |
Führerscheine, die ab 1.1.1999 ausgestellt worden sind:
Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem umgetauscht sein muss |
1999 – 2001 | 19.1.2026 |
2002 – 2004 | 19.1.2027 |
2005 – 2007 | 19.1.2028 |
2008 | 19.1.2029 |
2009 | 19.1.2030 |
2010 | 19.1.2031 |
2011 | 19.1.2032 |
2012 – 18.01.2013 | 19.1.2033 |
- Was braucht man für den Umtausch des Pkw- oder Motorradführerscheins?
Personalausweis oder Reisepass, biometrisches Passfoto und den aktuellen Führerschein. Wurde der alte (rosa oder graue) Führerschein nicht von der Behörde Ihres aktuellen Wohnsitzes ausgestellt, dann benötigen Sie außerdem eine sog. Karteikartenabschrift der Behörde, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat.
- Was kostet der Umtausch?
Die Kosten betragen ca. 25 Euro. - Wo und wie oft muss umgetauscht werden?
Für den Umtausch ist die Führerscheinbehörde des aktuellen Wohnsitzes zuständig. Die Pkw- und Motorradklassen gelten unbefristet fort. Nur die Gültigkeit des Führerscheins wird auf 15 Jahre befristet.
- Was passiert bei unterlassenem Umtausch?
Wer weiter mit seinem alten Pkw- oder Motorrad-Führerschein fährt und die Frist für den Umtausch verstreichen lässt riskiert ein Verwarnungsgeld von € 10,00, begeht aber keine Straftat.
Wichtig: Bei Lkw- und Bus-Führerscheinen kann ein Fahren ohne Verlängerung eine Straftat sein!
Nähere Infos zum Führerscheinumtausch und die detaillierten Tabellen finden Sie unter adac.de.