StVO-Novelle: Alle Änderungen des Bußgeldkatalogs vom April sind nichtig!
StVO-Novelle: Alle Änderungen des Bußgeldkatalogs vom April sind nichtig! Kein Freibrief für Raser!
Wegen eines Formfehlers im Gesetzestext der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind wahrscheinlich nicht nur die neuen Fahrverbotsregeln unwirksam, sondern alle Änderungen des Bußgeldkatalogs vom April 2020. Nicht betroffen sind die Verhaltensregeln der StVO etwa in Bezug auf den Schutz von Radfahrern.
ADAC Verkehrspräsident: StVO schießt übers Ziel hinaus
Mit der neuen StVO sollten eigentlich Radfahrer und Fußgänger besser geschützt werden. „Das begrüßen wir ausdrücklich“, sagte Hillebrand, „aber die deutliche Erhöhung von Bußgeldern und das frühere Verhängen von Fahrverboten auch auf Autobahnen schießt über das Ziel hinaus.“
In diesem Zusammenhang haben die ADAC Juristen alle wichtigen Infos auf der Seite https://www.adac.de/news/kritik-stvo-novelle/ zusammengestellt.